Die Meldebehörde darf Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von
Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf
staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung
vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und
Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften von Gruppen von...